Im IMDG-Code wird dieser Stoff im Index als Meeresschadstoff gekennzeichnet und der UN-Nr. 3082 zugeordnet.

Fr diese Vorschrift ist die Klassifizierung jedoch nicht bekannt. Im Jahre 2003 wurde er noch im Unterabschnitt 2.2.9.4 des RID namentlich genannt und der UN-Nr. 3082 zugeordnet. Fr die richtige Klassifizierung ist der Absender nach Absatz 1.4.2.1.1 verantwortlich:

"1.4.2.1.1 Der Absender gefhrlicher Gter ist verpflichtet, eine den Vorschriften des RID entsprechende Sendung zur Befrderung zu bergeben. Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat er insbesondere:

a) sich zu vergewissern, dass die gefhrlichen Gter gem RID klassifiziert und zur Befrderung zugelassen sind;

[...]"